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Notdienst

Der kassenzahnärztliche Notdienst Bayern

 

Bei akuten Beschwerden:

Für den zahnmedizinischen Notfall und bei akuten Beschwerden bietet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns am Wochenende sowie an Feier- und Brückentagen einen Notdienst an. Dieser zahnärztliche Notdienst steht Ihnen an diesen Tagen jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr und von 18.00 – 19.00 Uhr zur Verfügung.

 

» Zur Website des kassenzahnärztlichen Notdienstes

 

Hilfe und Behandlungen durch den zahnärztlichen Notdienst:

Zahnärztliche Notdienste bieten im zahnmedizinischen Notfall und bei akuten Beschwerden eine qualifizierte Versorgung durch einen niedergelassenen Zahnarzt. Als gesetzlich versicherter Patient erfolgt die Abrechnung wie gewohnt über Ihre Krankenversicherung.