Bei akuten Beschwerden
Für den zahnmedizinischen Notfall und bei akuten Beschwerden bietet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns am Wochenende sowie an Feier- und Brückentagen einen Notdienst an. Dieser zahnärztliche Notdienst steht Ihnen an diesen Tagen jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr und von 18.00 – 19.00 Uhr zur Verfügung.
Hilfe und Behandlungen durch den zahnärztlichen Notdienst
Zahnärztliche Notdienste bieten im zahnmedizinischen Notfall und bei akuten Beschwerden eine qualifizierte Versorgung durch einen niedergelassenen Zahnarzt. Als gesetzlich versicherter Patient erfolgt die Abrechnung wie gewohnt über Ihre Krankenversicherung.
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